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Großflächige Werbeanlagen
Großflächige Werbeanlagen

Großflächige Werbeanlagen

Voraussetzungen

Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck hat im Rahmen der Bemühungen um eine Verbesserung des Orts- und Straßenbildes in Innsbruck und in Hinblick auf nachteilige Auswirkungen von Werbeanlagen eine Projektgruppe eingerichtet, die sich dieser Thematik angenommen hat und dabei die Magistratsabteilung III/ Stadtplanung beauftragt, stadtgestalterische Richtlinien für die Genehmigungsfähigkeit von großflächigen Werbeanlagen in Innsbruck auszuarbeiten.

Die vorliegenden Bestimmungen wurden aus der örtlichen und thematischen Kenntnis heraus konzeptiv entwickelt. Sie stellen aus Sicht der Stadtplanung eine geeignete Grundlage für die städtebauli­che Bauberatung und das Bearbeiten von Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen der Bewilligungsverfahren dar.

Die Richtlinien wurden in den politischen Gremien ausführlich diskutiert, von der Stadtplanung auf Grund von Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen überarbeitet und schließlich am 18.2.2004 vom Stadtsenat als verbindliche Grundlage für die stadtplanerische Bauberatung und die Erstellung von Gutachten beschlossen. Nach einer etwa einjährigen Anwendung werden die gesammelten Erfahrungen ausgewertet und die Auswirkungen sowie die eventuelle Notwendigkeit von Adaptierungen aufgezeigt werden.

Leitfaden für Antragsteller/Innen und Behörde

Die vorliegenden Regeln für großflächige Werbeanlagen sind als Leitfaden zu verstehen und als Service in den Bewilligungsverfah­ren, um die Genehmigungsfähigkeit noch besser einschätzen zu können als bisher. Sie können jedoch fachliche Einzelbeurteilungen beziehungsweise Gutachten und behördliche Entscheidungen nicht erset­zen. Das Ergebnis einer Begutachtung wird immer vom jeweiligen Standort und von der Be­rücksichtigung aller dort zutreffenden Kriterien abhängig sein

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Den städtebaulichen Kontext erheblich beeinträchtigende Großflächenwerbungen Fotos: Stadtplanung Innsbruck
Den städtebaulichen Kontext erheblich beeinträchtigende Großflächenwerbungen Fotos: Stadtplanung Innsbruck

Grundlagen

Die Grundsätze wurden in Anlehnung an die bisherige praktische Handhabung im Rahmen der stadtgestalterischen Aufgaben der Stadtplanung (denen die Plakatwandstudie von 1994 zugrunde liegt) formuliert. Im Rahmen der Erarbeitung wurden auch Vergleiche mit diesbe­züglichen Unterlagen anderer Städte (Wien, München, Graz, Salzburg und Bregenz) durch­geführt.

Grundsätzlich sind die vorliegenden Richtlinien von einer eher restriktiven Haltung geprägt. Diese Haltung scheint jedoch generell gerechtfertigt, da in anderen Städten nach ne­gativen Erfahrungen mit einer liberaleren Haltung gegenüber Werbung nunmehr zum Teil verschärfte Bestimmungen an­gewen­det werden.

Die vorgeschlagenen Richtlinien sind auch deshalb einschränkend, weil man bei allgemein gültigen Bestimmungen eher von einer „dürftigen“ Ausführung von Werbeeinrichtungen ausgehen muss (und man in der Regel nicht von der Qualität der Werbung zum Beispiel des Innsbru­cker Tanzsom­mers ausge­hen kann). Für besonders anspruchsvolle Lösungen in Verbindung mit einer künstlerischen Gestaltung wurden spezielle Regelungen formuliert.

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Verlust der Werbewirksamkeit und des ortsspezifischen Straßenbildes Foto: Michael Unterleitner
Verlust der Werbewirksamkeit und des ortsspezifischen Straßenbildes Foto: Michael Unterleitner

Intentionen

Zum besseren Verständnis der beschlossenen Richtlinien wird im Folgenden auf einige fachli­che Aspekte hingewiesen.

Plakatierungen in sehr hoher Dichte kommen im übrigen deutschen Sprachraum nicht jene Bedeutung zu wie in Österreich, wo auch häufig nega­tive Auswirkungen bei liberalerer Haltung beobach­tet werden. Mit Innsbruck vergleichbare Städte in Deutschland weisen nur einen Bruchteil der Dichte der Plakatwände in Innsbruck auf.

Prinzipiell geht es insbesondere bei Großflächenwerbung darum, dass die Werbewirtschaft gezielt die hochfrequentierten Straßenbereiche für Werbungen sucht, die jedoch zugleich auch die Orte für die Werbung für den Standort Innsbruck, für seine „Visitenkarte“, darstellen.

In diesen imageprägenden Bereichen und Straßenabschnitten will sich die Stadt Innsbruck primär mit ihrer gegebenen baulichen und landschaftlichen Qualität und ihrem Selbstver­ständnis als kulturell anspruchsvolle, touristisch bedeutsame Stadt darstel­len, dort legt sie Wert auf ortsspezifische „Werbung“ im übertragenen Sinn durch ihre originären Werbebotschaften, die ihr weitgehend qualitätsvolles, ein­zigartiges Orts-, Straßen- und Landschaftsbild vermitteln.

Inhalte dieser Bildinformationen sollen also nicht für die Stadt untypische, dominierende Bot­schaften der Werbe­wirt­schaft sein, da damit eher eine qualitative Abwertung und (auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung) be­denkliche Reizüberflutung verbunden wäre. Anzustreben ist also eine Verstärkung der urbanen Wirkung und des urbanen Empfindens.

Gestaltungsansätze müssen deshalb von einem qualitätsvollen Anspruch getragen sein. Mit klein­formatiger Werbung zum Beispiel in hinterleuchteten Werbevitrinen (City-Lights) wurde für die imageprägenden Stadteinfahrten bereits vor einiger Zeit eine stadtgestalterisch sowie werbemäßig adäquate und interessante Lösung gefunden und umgesetzt.

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Stadteinfahrt: Stadtgestalterisch und werbemäßig interessante Lösung Foto: Stadtplanung Innsbruck
Stadteinfahrt: Stadtgestalterisch und werbemäßig interessante Lösung Foto: Stadtplanung Innsbruck

Um die Massierung von Werbeeinrichtungen an gut frequentierten und deshalb für Werbung begehrten Standorten (zum Beispiel Südring) zu vermeiden, ist Fremdwerbung (also permanente Produktwerbung oder Werbung für Betriebe abseits des Standortes der jeweiligen Werbeein­richtung) unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und die damit zusammenhän­genden Folgewirkungen (Dominoeffekt) hintanzuhalten.

INFORMATIONEN
Adresse:
Stadtmagistrat Innsbruck - Stadtplanung
 
Maria-Theresien-Straße 18
 
6010 Innsbruck
Telefon:
+43 (0) 512 / 5360-4107
Telefax:
+43 (0) 512 / 5360-1727
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