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| Großflächige Werbeanlagen |
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck hat im Rahmen der Bemühungen um eine Verbesserung des Orts- und Straßenbildes in Innsbruck und in Hinblick auf nachteilige Auswirkungen von Werbeanlagen eine Projektgruppe eingerichtet, die sich dieser Thematik angenommen hat und dabei die Magistratsabteilung III/ Stadtplanung beauftragt, stadtgestalterische Richtlinien für die Genehmigungsfähigkeit von großflächigen Werbeanlagen in Innsbruck auszuarbeiten.
Die vorliegenden Bestimmungen wurden aus der örtlichen und thematischen Kenntnis heraus konzeptiv entwickelt. Sie stellen aus Sicht der Stadtplanung eine geeignete Grundlage für die städtebauliche Bauberatung und das Bearbeiten von Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen der Bewilligungsverfahren dar.
Die Richtlinien wurden in den politischen Gremien ausführlich diskutiert, von der Stadtplanung auf Grund von Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen überarbeitet und schließlich am 18.2.2004 vom Stadtsenat als verbindliche Grundlage für die stadtplanerische Bauberatung und die Erstellung von Gutachten beschlossen. Nach einer etwa einjährigen Anwendung werden die gesammelten Erfahrungen ausgewertet und die Auswirkungen sowie die eventuelle Notwendigkeit von Adaptierungen aufgezeigt werden.
Die vorliegenden Regeln für großflächige Werbeanlagen sind als Leitfaden zu verstehen und als Service in den Bewilligungsverfahren, um die Genehmigungsfähigkeit noch besser einschätzen zu können als bisher. Sie können jedoch fachliche Einzelbeurteilungen beziehungsweise Gutachten und behördliche Entscheidungen nicht ersetzen. Das Ergebnis einer Begutachtung wird immer vom jeweiligen Standort und von der Berücksichtigung aller dort zutreffenden Kriterien abhängig sein
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| Den städtebaulichen Kontext erheblich beeinträchtigende Großflächenwerbungen Fotos: Stadtplanung Innsbruck |
Die Grundsätze wurden in Anlehnung an die bisherige praktische Handhabung im Rahmen der stadtgestalterischen Aufgaben der Stadtplanung (denen die Plakatwandstudie von 1994 zugrunde liegt) formuliert. Im Rahmen der Erarbeitung wurden auch Vergleiche mit diesbezüglichen Unterlagen anderer Städte (Wien, München, Graz, Salzburg und Bregenz) durchgeführt.
Grundsätzlich sind die vorliegenden Richtlinien von einer eher restriktiven Haltung geprägt. Diese Haltung scheint jedoch generell gerechtfertigt, da in anderen Städten nach negativen Erfahrungen mit einer liberaleren Haltung gegenüber Werbung nunmehr zum Teil verschärfte Bestimmungen angewendet werden.
Die vorgeschlagenen Richtlinien sind auch deshalb einschränkend, weil man bei allgemein gültigen Bestimmungen eher von einer „dürftigen“ Ausführung von Werbeeinrichtungen ausgehen muss (und man in der Regel nicht von der Qualität der Werbung zum Beispiel des Innsbrucker Tanzsommers ausgehen kann). Für besonders anspruchsvolle Lösungen in Verbindung mit einer künstlerischen Gestaltung wurden spezielle Regelungen formuliert.
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| Verlust der Werbewirksamkeit und des ortsspezifischen Straßenbildes Foto: Michael Unterleitner |
Zum besseren Verständnis der beschlossenen Richtlinien wird im Folgenden auf einige fachliche Aspekte hingewiesen.
Plakatierungen in sehr hoher Dichte kommen im übrigen deutschen Sprachraum nicht jene Bedeutung zu wie in Österreich, wo auch häufig negative Auswirkungen bei liberalerer Haltung beobachtet werden. Mit Innsbruck vergleichbare Städte in Deutschland weisen nur einen Bruchteil der Dichte der Plakatwände in Innsbruck auf.
Prinzipiell geht es insbesondere bei Großflächenwerbung darum, dass die Werbewirtschaft gezielt die hochfrequentierten Straßenbereiche für Werbungen sucht, die jedoch zugleich auch die Orte für die Werbung für den Standort Innsbruck, für seine „Visitenkarte“, darstellen.
In diesen imageprägenden Bereichen und Straßenabschnitten will sich die Stadt Innsbruck primär mit ihrer gegebenen baulichen und landschaftlichen Qualität und ihrem Selbstverständnis als kulturell anspruchsvolle, touristisch bedeutsame Stadt darstellen, dort legt sie Wert auf ortsspezifische „Werbung“ im übertragenen Sinn durch ihre originären Werbebotschaften, die ihr weitgehend qualitätsvolles, einzigartiges Orts-, Straßen- und Landschaftsbild vermitteln.
Inhalte dieser Bildinformationen sollen also nicht für die Stadt untypische, dominierende Botschaften der Werbewirtschaft sein, da damit eher eine qualitative Abwertung und (auch im Sinne der Straßenverkehrsordnung) bedenkliche Reizüberflutung verbunden wäre. Anzustreben ist also eine Verstärkung der urbanen Wirkung und des urbanen Empfindens.
Gestaltungsansätze müssen deshalb von einem qualitätsvollen Anspruch getragen sein. Mit kleinformatiger Werbung zum Beispiel in hinterleuchteten Werbevitrinen (City-Lights) wurde für die imageprägenden Stadteinfahrten bereits vor einiger Zeit eine stadtgestalterisch sowie werbemäßig adäquate und interessante Lösung gefunden und umgesetzt.
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| Stadteinfahrt: Stadtgestalterisch und werbemäßig interessante Lösung Foto: Stadtplanung Innsbruck |
Um die Massierung von Werbeeinrichtungen an gut frequentierten und deshalb für Werbung begehrten Standorten (zum Beispiel Südring) zu vermeiden, ist Fremdwerbung (also permanente Produktwerbung oder Werbung für Betriebe abseits des Standortes der jeweiligen Werbeeinrichtung) unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und die damit zusammenhängenden Folgewirkungen (Dominoeffekt) hintanzuhalten.
Großflächenwerbung -
Erläuterungen - Richtlinien
Großfächenwerbung - Lageplan der Ausschlussflächen (Negativkriterien)