Raumordnung
Mit 6. Dezember 2002 ist das vom Innsbrucker Gemeinderat am 18. 7. 2002 beschlossene Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 als neues Planungsinstrument für die künftige Entwicklung der Stadt Innsbruck in Kraft getreten.
Als übergeordnete Rahmenplanung ist das Örtliche Raumordnungskonzept den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen vorangestellt. Es ist auf einen Planungszeitraum von zehn Jahren ausgerichtet und enthält Festlegungen zur baulichen Entwicklung, zur Grün- und Sportflächenentwicklung, zu den Freihalteflächen außerhalb des Siedlungsgebietes, sowie zur Infrastrukturentwicklung (Gemeinbedarfseinrichtungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung).
Das ÖROKO besteht aus einem Verordnungsplan, einem Verordnungstext und einem Anhang zur Verordnung (Maßnahmenkatalog) und kann bei der Magistratsabteilung III / Stadtplanung von Montag bis Freitag zu den Zeiten des Parteienverkehrs eingesehen werden.
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| Cover Broschüre „Örtliches Raumordnungskonzept 2002“ |
Im Herbst 2003 ist die Broschüre „Örtliches Raumordnungskonzept 2002“ erschienen. Sie enthält über die genannten Bestandteile des ÖROKO hinaus auch eine fachliche Einführung in dieses neue Planungsinstrument.
Anhang 1 und 2
Freihalte-, Grün- und Sportflächen
Anhang 3 bis 6
Bauliche Entwicklung, Infrastruktur, Verkehr, Ver- und Entsorgung
Anhang 7
Gebiete mit erhaltenswerten Orts- und Straßenbildern
Seit der Rechtskraft des ÖROKO 2002 wurde der Plan in fünfzehn Bereichen geändert. Folgender Link öffnet eine Übersicht mit den rechtskräftigen Änderungen HÖ-Ö1, IG-Ö3, MÜ-Ö4, IG-Ö5, AL-Ö6, IN-Ö7, AM-Ö8, WI-Ö9, HA-Ö10, AL-Ö11, AM-Ö12, MÜ-Ö15, HW-Ö16, RE-Ö18 und HW-Ö19.