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Überschrift Arbeitsstättenzählung

Arbeitsstättenzählung

Daten über die Struktur und die Leistungskraft der Wirtschaft sind generelle Grundvoraussetzungen für problemorientierte und Ziel führende wirtschaftspolitische Maßnahmen. Eine wichtige Quelle hiefür sind Betriebs- bzw. Arbeitsstättenzählungen.

Mit der Arbeitstättenzählung 1973 wurden die nichtlandwirtschaftlichen Betriebszählungen abgelöst und der Fragenkomplex erweitert. Von der Erhebung ausgenommen waren schon damals land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten, exterritoriale Arbeitsstätten, private Haushalte mit Angestellten und Hauswarte.

Nach § 2 Arbeitsstättenzählungsgesetz gilt als Arbeitsstätte "jede auf Dauer eingerichtete, örtliche, durch Name oder Bezeichnung und Anschrift gekennzeichnete Einheit mit mindestens einer erwerbstätigen Person". Zu erheben sind Name und Anschrift, ausgeübte Tätigkeit, Anzahl der erwerbstätigen Personen und Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte.

Im Zuge der Großzählung 2001 wurde die nunmehr letzte Arbeitsstättenzählung in der herkömmlichen Version durchgeführt. Als Beschäftigte galten damals alle Personen, die zum Stichtag (15. Mai) der Arbeitsstätte angehörten, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Arbeitsstätte tätig waren. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Arbeitsstättenzählung nicht Beschäftigte, sondern Beschäftigungsverhältnisse erhoben werden.

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