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Überschrift Kriminalität

Kriminalität

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Kriminalstatistik 1994 - 2008
Kriminalstatistik 1994 - 2008

Zu den elementaren Aufgaben eines Rechtsstaates gehört es, für die Sicherheit und Unversehrtheit seiner Mitglieder und deren Güter zu sorgen. Die Kriminalität ist als Störfaktor eines harmonischen Zusammenlebens anzusehen, weshalb sie missbilligt und sanktioniert werden muss. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind alle bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte nach den unterschiedlichsten Kriterien aufgelistet. Weil es sich um eine Anzeigenstatistik handelt, fehlt die Information, ob der eruierte Tatverdacht für eine Anklage und Verurteilung ausreicht oder ob das Verfahren eingestellt wird. Zahlen und Fakten über die rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen sind Inhalt der "gerichtlichen Kriminalstatistik". Da die PKS aber lediglich die registrierte Kriminalität (Hellfeld) abbildet, ist ihre Aussagekraft beschränkt und auch unter diesem Aspekt zu sehen. Dennoch lassen sich aus ihr wertvolle Anhaltspunkte über die Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, dessen Alters-, Geschlechts- und Nationalitätenstruktur und über Veränderungen von Kriminalitätsentwicklungen gewinnen. Sie bilden die notwendige Basis für geeignete polizeiliche Gegenstrategien und erfolgsorientierte Maßnahmen.

 

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