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Überschrift Wahlen - Allgemeine Informationen

Wahlen - Allgemeine Informationen

Zur Teilnahme an Wahlhandlungen müssen folgende gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

Staatsbürgerschaft:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bei Wahlen des Nationalrats, Landtages und Bundespräsidenten, bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen;

  • Unionsbürgerschaft bei Wahlen des Europaparlaments und Gemeinderates.

Alter:

Vollendung des 16. Lebensjahres jeweils spätestens am Wahltag bei Wahlen bzw. letzten Tag der Eintragung bei Volksbegehren.

Hauptwohnsitz:

Muss am jeweiligen Stichtag in der Gemeinde gegeben sein.

Bei im Ausland lebenden Personen muss in Ermangelung des inländischen Hauptwohnsitzes für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen die Eintragung in die Wählerevidenz für Auslandsösterreicher, für die Europawahlen die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bzw. für die Landtagswahl in die Wählerevidenz für Auslandstiroler zeitgerecht beantragt werden! Nähre Auskünfte dazu erteilt das Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“, Referat „Melde- und Einwohnerwesen“. 

Weiters darf kein Wahlausschlussgrund (entsprechende Verurteilung!) gegeben sein.

Das Wahl- bzw. Stimmrecht muss persönlich ausgeübt werden und hat der Wähler seine Identität vor der Wahlbehörde mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen.

Das Wahlrecht muss grundsätzlich in jenem Wahlsprengel ausgeübt werden, in dessen Wählerverzeichnis der/die Wahlberechtigte auf Grund des Hauptwohnsitzes eingetragen ist. Mittels Wahlkarte kann die Stimme auch in einem anderen Wahlsprengel oder per Briefwahl abgegeben werden.

Für Wahlberechtigte, die in den Innsbrucker Heimen und Krankenanstalten untergebracht sind, werden besondere Wahlsprengel eingerichtet. Sonstige Wahlberechtigte, welchen wegen Bettlägerigkeit am Wahltag voraussichtlich die Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal nicht möglich sein wird, können auf Antrag von einer besonderen Wahlbehörde am betreffenden Aufenthaltsort aufgesucht werden.

Nähere Informationen werden anlässlich einer bevorstehenden Wahlhandlung jeweils gesondert verlautbart.