SI
Logo der Stadt Innsbruck - Link zur Startseite
Schriftgröße:  Normale Schriftgröße Vergrößerte Schriftgröße Sehr große Schriftgröße
Überschrift Die Alpenkonvention
Bild mit Untertitel
Alpenkonvention
Alpenkonvention

Die Alpenkonvention

Die Alpenkonvention bezieht sich auf einen Raum, der 8 Staaten, 43 Regionen und 5.934 Gemeinden umfasst und von rund 13 Millionen Menschen bewohnt und teilweise intensiv genutzt wird. Das grundlegende Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Alpen durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik.

Den Startschuss zur Erarbeitung dieses Vertragswerks gab nach zahlreichen Forderungen von CIPRA und anderen Organisationen schließlich das Europäische Parlament mit einem einstimmigen Plenumsbeschluss am 17. Mai 1988. Auf Initiative des damaligen deutschen Umweltministers Alfred Töpfer wurde ein Jahr später, 1989, im Rahmen der 1. Alpenkonferenz der Umweltminister die „Resolution von Berchtesgaden“ beschlossen. In 89 Punkten wurden die zentralen Fragen des Alpenschutzes und Beweggründen für eine Alpenkonvention zusammengefasst. Unter dem darauffolgenden österreichischen Vorsitz konnte die Rahmenkonvention erarbeitet und anlässlich der 2. Alpenkonferenz in Salzburg am 7. November 1991 von den Umweltministern der Alpenstaaten und dem EG-Umweltkommissar unterzeichnet werden. Österreich ratifizierte die Alpenkonvention 1994 als erster Unterzeichnerstaat. Nachdem noch im selben Jahr das Fürstentum Liechtenstein und Deutschland gefolgt waren, konnte die Alpenkonvention am 6. März 1995 in Kraft treten. Mittlerweile ist die Alpenkonvention auch in Slowenien, Frankreich, der Europäischen Union, Monaco, der Schweiz und in Italien geltendes Recht.

Der Europäische Gemeindetag wird 2006 erstmals in Innsbruck stattfinden. Der genaue Termin, 10. bis 12. Mai, ist bereits fixiert. Zu diesem Großkongress werden über 1000 Bürgermeister und kommunale Spitzenvertreter aus allen Mitgliedsländern des RGRE erwartet.

Der Europäische Gemeindetag findet alle drei Jahre in einem anderen Europäischen Mitgliedsland statt. Mit der Bewerbung Innsbrucks ist es das erst Mal seit Bestehen des Rates der Gemeinden und Regionen (1951) gelungen, den Europäischen Gemeindetag nach Österreich zu bekommen.

Die letzten Austragungsorte waren Posen in Polen, Oulu in Finnland und Thessaloniki in Griechenland.

Zu den Mitgliedsstaaten des RGRE zählen Portugal, Spanien, Irland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Schweiz, Österreich, Island, Malta, Zypern, Italien, Slowenien, Jugoslawien, Mazedonien, Griechenland, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Polen, Norwegen, Schweden, Finnland, Litauen, Lettland, Estland, Ukraine und Israel.

Der RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen) ist der europäische kommunale Dachverband der kommunalen Spitzenverbände. Der Europäische RGRE wurde 1951 in Genf gegründet. In ihm sind heute europaweit über 40 nationale und kommunale Spitzenverbände zusammen geschlossen, die insgesamt mehr als 100.000 kommunale Gebietskörperschaften in Europa vertreten. Sitz des Europäischen RGRE ist Paris und Brüssel. Präsident des Europäischen RGRE ist Valery Giscard d´Estaing.

Mandat des Europäischen RGRE ist die kommunale Interessenvertretung in Europa, das Einstehen für die kommunale Selbstverwaltungsidee, der Erhalt selbstbewusster dezentraler Verwaltungsstrukturen. Die Mitgliedsverbände des Europäischen RGRE beschränken sich nicht auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union; sie umfassen vielmehr auch die kommunalen Spitzenverbände in den EFTA-Staaten sowie in zahlreichen Staaten Mittel- und Osteuropas.

Dessen ungeachtet gewinnt die politische Interessenvertretungsarbeit des Europäischen RGRE gegenüber der Europäischen Union einen immer größeren Stellenwert. In einer EU, in der Subsidiarität und Bürgernähe wachsende Bedeutung gewinnen sollen, ist es bedeutsam, dass sich auch die Kommunen kraftvoll zur Wort melden. Mit dem Mandat des Europäischen RGRE, für nahezu alle kommunalen Spitzenverbände innerhalb der Europäischen Union sprechen zu können, ist der Europäische RGRE ein wichtiger und hoch angesehener Gesprächspartner in den europäischen Institutionen, insbesondere in der Europäischen Kommission. Ursprünglich aus der Idee der Städtepartnerschaften gewachsen, ist der RGRE damit heute die wichtigste kommunale Verbandvertretung auf europäischer Ebene.

INFORMATIONEN
Adresse:
Stadtmagistrat Innsbruck
 
Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit
 
Maria-Theresien-Straße 18
 
6010 Innsbruck
Telefon:
+43 (0) 512 / 5360-2341
Telefax:
+43 (0) 512 / 5360-1715
eMail: