Lebensmittelaufsicht - Marktwesen
Lebensmittelaufsicht - Marktwesen
Aufgaben
INFORMATIONEN | ||
|---|---|---|
Adresse: | Maria-Theresien-Straße 18 | |
1. Stock / Eingang Fallmerayerstraße | ||
6010 Innsbruck | ||
Telefon: | +43 (0) 512 / 5360-1190 | |
Telefax: | +43 (0) 512 / 5360-1711 | |
eMail: | ||
Parteienverkehr | Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr | |
Referent: | ||
Ansprechpartner | |
|---|---|
Johannes Angermair | Telefon: +43 (0) 512 / 5360-1182 |
Wolfram Lux | Telefon: +43 (0) 512 / 5360-1186 |
Gebhard Reimair | Telefon: +43 (0) 512 / 5360-1184 |
Parteienverkehr / Pilzberatung
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Zimmer 1188, 1. Stock / Eingang Fallmerayerstraße
INFORMATIONEN für UnternehmerInnen der Lebensmittelbranche
Aufgrund der neuen Bestimmungen des Lebensmittelrechts müssen alle Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Betriebe bei Aufnahme der Tätigkeit bei der Lebensmittelaufsichtsbehörde melden. Für den Stadtbereich Innsbruck ist das Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen Ihre Ansprechstelle.
Sie werden daher ersucht, umgehend mit dem „Marktamt“ Kontakt (tel., Fax, Email) aufzunehmen bzw. das dafür vorgesehene Formular auszufüllen, um die Eintragung ihres Betriebes durchführen zu lassen. Es entstehen dadurch für Sie keinerlei Kosten.
Rechtsgrundlage
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I 13/2006, normiert in § 10, in Verbindung mit den Bestimmungen der Eintragungs – und Zulassungsverordnung, BGBl. II 93/2006, dass LebensmittelunternehmerInnen ihre Betriebe beim Landeshauptmann gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zwecks Eintragung zu melden oder gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für ihre Betriebe eine Zulassung zu beantragen haben.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind alle Lebensmittelbetriebe, die ab 1.1.2006 ihre Tätigkeit auf einer Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln aufgenommen haben und nicht zulassungspflichtig sind. Sie müssen sich beim Landeshauptmann eintragen lassen. Dies betrifft z. B. Lebensmittelhandelsbetriebe, Bäcker, Konditoren, Gastwirte, Mühlen, Auslieferungslager, Veranstalter für organisierte regelmäßige Veranstaltungen, etc.
Download
laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Formular zu Eintragung (PDF)
Formular zu Eintragung (DOC)

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